Sie sind hier: Startseite » Begriffe » Rauchmelder

Rauchmelder

Rauchmelderpflicht bereits in 5 Bundesländern

Feuerwehren, Brandschutzexperten, Verbände und Vereinigungen unterstützen seit Jahren die Aufklärungskampagnen zum Thema vorbeugender Brandschutz, doch bis heute ist in Deutschland nur jede zehnte Wohnung mit entsprechenden Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Das sich durch die Installation von Rauchwarnmeldern die Zahl der Brandopfer um eine Vielfaches verringern lässt, belegen internationale Statistiken in Ländern, in denen es eine gesetzliche Rauchmelderpflicht gibt.

Auch ab 2006 gilt in Hamburg für private Wohnungen eine Rauchmelderpflicht.

Im Jahr 2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein.

Es folgten in weniger als zwei Jahren die Bundesländer Saarland, Schleswig-Holstein und Hessen.

Man kann heute schon davon ausgehen, dass weitere Bundesländer dieser Empfehlung folgen werden und ähnliche Gesetzestexte verabschieden.

In den Landesbauordnungen der Bundesländer gilt nachstehender Gesetztext:

'In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. "

Differenzierungen gibt es bei der Rauchmelderpflicht sowohl zwischen Neubauten und bestehenden Wohnungen sowie der Nachrüstzeit.

Hessen Paragraph 13 Abs. 1 :
Rauchmelderpflicht gilt für alle Neubauten mit Wohnnutzung. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Nachrüstfrist bis Ende 2014.

Hamburg Paragraph 45 Abs. 6:
Alle Wohnungen müssen ohne Ausnahme bis zum 31.12. 2010 mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.

Schleswig-Holstein Paragraph 52 Abs. 7:
Hier müssen langfristig bis Ende 2009 alle Wohnungen über Warngeräte verfügen.

Saarland Paragraph 46 Abs. 4:
Rauchmelderpflicht gilt für alle Neubauten mit Wohnnutzung.

Rheinland-Pfalz Paragraph 44 Abs. 8:
Rauchmelderpflicht gilt nur für Neubauten die nach dem 22.12.2003 genehmigt wurden. Altbauten bleiben hierbei unberücksichtigt.

Ab sofort ist der Fachhandel und seine kompetente Beratung gefragt, denn das Überangebot an Rauchmeldern unterschiedlichster Qualitäten und die verschiedenen Rückrufaktionen in diesem Jahr haben den Verbraucher verunsichert.

In unserem Shop für Brandschutzartikel finden Sie daher eine qualitativ gute Auswahl an zuverlässigen Rauchmeldern mit akustischer Warneinrichtung.

Heimmelder, akustische Rauchmelder

Akustische Rauchmelder, die sogenannten Hausmelder oder Heimmelder, sollten in keinem Haushalt fehlen.
Feuer und Rauch können uns täglich gefährden.
Nur eine rechtzeitige Warnung vor der drohenden Gefahr kann uns vor dem Tod durch Rauch schützen!

Rauchmelder reagieren schon auf kleinste Rauchpartikel.

Aufgrund des hochsensiblen Infrarotstreulichtverfahrens reagieren diese Rauchmelder am schnellsten auf kaum erkennbare Schwelbrände. Nur wenige Rauchpartikel genügen um den Alarm auszulösen. Und der ist so laut, daß Sie ihn selbst im Tiefschlaf nicht überhören.

Rauchmelder von First Alert hat folgende Vorteile:

  • Lautes, durchdringendes Alarmsignal (85 dB)
  • eine Funktionsprüftaste
  • eine 30-tägige Batterie-Entladeanzeige
  • Batterieentnahmeschutz
  • Batterie wird mitgeliefert
  • Einfacher Batteriewechsel
  • bis zu 12 Rauchmelder zusammenschließbar 5 Jahre Garantie

Er ist schnell und einfach montiert!
Wenn Sie nur einen Rauchmelder besitzen, sollte er im Flur, der zum Schlafzimmer führt, angebracht werden, oder oberhalb der Treppe, die zu diesem Flur führt.
Besser Sie verteilen in Ihrem mehrgeschossigen Haus mehrere Rauchmelder in jeder Etage.

Für den optimalen Schutz installieren Sie in jedem Raum einen Rauchmelder, in dem besonders häufig nachts ein Feuer entstehen kann; z.B. Wohnzimmer, Speisezimmer, oder dort wo sich elektrische Geräte (Zusatzheizung usw.) befinden oder Räume die von Rauchern genutzt werden.

Vom Innenminister empfohlen

Rauchmelder werden vom Innenministerium NRW und den Feuerwehren empfohlen, und ist vom VdS Schadenverhütung (GDV Gesamtverband der Versicherungswirtschaft) anerkannt.

Hierdurch zeigt sich auch der Qualitätsunterschied zu den Billigprodukten aus vielen Baumarkt- und anderen Verkaufsangeboten.

Ihre Sicherheit sollte nicht an geringe Mehrkosten für einen qualitativ guten und zuverlässigen Rauchmelder liegen.

Rauchmelder eignen sich auch hervorragend zur Überwachung von einzelnen Bereichen in Altenpflege- und Krankeneinrichtungen.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Sollten Sie Interesse an einer Bestellung haben, so besuchen Sie unseren Shop - Brandschutzartikel.

Sicherheit für 3,99 € ?

Geht zwar nicht, gibt es ab doch ?

Einer der führenden Baumarktketten bot Rauchmelder für nur 3,99 € an.

Bitte rechnen Sie mal Selber:

Verkaufspreis incl. 16 % MwSt 3,99 €
- minus 16 % MwSt 0,55 €
- Batterie (Weltmarktpreis) ca. 0,73 €
- minus Überseeversand aus China 0,48 €
- Verpackung / Bedienungsanleitung 0,34 €
Handelsspanne 0,01 €
Herstellungskosten 1,88 €

Ein Rauchmelder ist ein hochempfindliches lebensrettendes Messgerät, welches früh und sicher tödlichen Brandrauch melden muss.

Ein Rauchmelder soll rund um die Uhr 365 Tage im Jahr über Ihre Familie wachen.

Vertrauen Sie Ihr Leben und das Ihrer Familie einem 1,88 € Gerät an?

Was Sie tun wissen wir nicht, aber wir vertrauen nur Geräten mit den Testurteilen "gut" und "sehr gut".

Planungshilfe

Sie benötigen Hilfe bei der Planung in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus, Ihrem Altenheim, Ihrem Verwaltungsgebäude usw., gern sind wir bereit Ihnen bei der Planung fachlich zu unterstützen.